
Er bittet gleichzeitig auch um Verständnis für die eingeleiteten Maßnahmen und ruft zu Achtsamkeit und Rücksichtnahme auf.
Die bisher getroffenen Maßnahmen, die am 23.11.2021 durch den Senat verabschiedet wurden, sowie die Maßnahmen aus der Rektor-Anweisung vom 24.11.2021 müssen nach derzeitigem Kenntnisstand – außer in Einzelfällen – nicht geändert werden.